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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 90/17   

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https://dejure.org/2019,84941
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 90/17 (https://dejure.org/2019,84941)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.11.2019 - L 3 KA 90/17 (https://dejure.org/2019,84941)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. November 2019 - L 3 KA 90/17 (https://dejure.org/2019,84941)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 90/17
    Insoweit ist die Entscheidung rechtskräftig und damit nach § 141 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) sowohl für die Verfahrensbeteiligten als auch für den erkennenden Senat bindend (eingehend zur Differenzierung zwischen der Rechtskraft und der gerichtlichen Überprüfbarkeit von Neubescheidungsurteilen: Bundessozialgericht (BSG) SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 Rn 22 mwN).
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 5/92

    Sozialgerichtsverfahren - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 90/17
    Danach rechtfertigen die Besonderheiten in der organisationsrechtlichen Stellung des Beschwerdeausschusses sowie die vielfältigen Unterschiede in der Ausgestaltung des Vorverfahrens nach dem SGG einerseits und des Verfahrens vor dem Beschwerdeausschuss andererseits die Bewertung, dass die Funktion des Ausschusses nicht auf die einer Widerspruchsstelle beschränkt ist, sondern dass es sich bei dem Beschwerdeverfahren - dem Verfahren vor dem Berufungsausschuss nach § 97 SGB V vergleichbar - um ein eigenständiges und umfassendes Verwaltungsverfahren in einer zweiten Verwaltungsinstanz handelt (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 22; BSG SozR 3-1300 § 35 Nr. 5; BSG SozR 2200 § 368n Nr. 36; BSG SozR 2200 § 368n Nr. 48; ebenso - aus jüngerer Zeit - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. April 2011 - L 11 KA 121/10 B ER ua - juris).
  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 11/92

    Beschwerdeausschuß - KZÄV - Bescheid - Zustellung - Begründung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 90/17
    Danach rechtfertigen die Besonderheiten in der organisationsrechtlichen Stellung des Beschwerdeausschusses sowie die vielfältigen Unterschiede in der Ausgestaltung des Vorverfahrens nach dem SGG einerseits und des Verfahrens vor dem Beschwerdeausschuss andererseits die Bewertung, dass die Funktion des Ausschusses nicht auf die einer Widerspruchsstelle beschränkt ist, sondern dass es sich bei dem Beschwerdeverfahren - dem Verfahren vor dem Berufungsausschuss nach § 97 SGB V vergleichbar - um ein eigenständiges und umfassendes Verwaltungsverfahren in einer zweiten Verwaltungsinstanz handelt (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 22; BSG SozR 3-1300 § 35 Nr. 5; BSG SozR 2200 § 368n Nr. 36; BSG SozR 2200 § 368n Nr. 48; ebenso - aus jüngerer Zeit - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. April 2011 - L 11 KA 121/10 B ER ua - juris).
  • BSG, 02.06.1987 - 6 RKa 23/86

    Kostenvergleich - Kassenarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honoraranforderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 90/17
    Danach rechtfertigen die Besonderheiten in der organisationsrechtlichen Stellung des Beschwerdeausschusses sowie die vielfältigen Unterschiede in der Ausgestaltung des Vorverfahrens nach dem SGG einerseits und des Verfahrens vor dem Beschwerdeausschuss andererseits die Bewertung, dass die Funktion des Ausschusses nicht auf die einer Widerspruchsstelle beschränkt ist, sondern dass es sich bei dem Beschwerdeverfahren - dem Verfahren vor dem Berufungsausschuss nach § 97 SGB V vergleichbar - um ein eigenständiges und umfassendes Verwaltungsverfahren in einer zweiten Verwaltungsinstanz handelt (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 22; BSG SozR 3-1300 § 35 Nr. 5; BSG SozR 2200 § 368n Nr. 36; BSG SozR 2200 § 368n Nr. 48; ebenso - aus jüngerer Zeit - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. April 2011 - L 11 KA 121/10 B ER ua - juris).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 36/98 R

    Rechtmäßigkeit eines Arzneikostenregresses - Praktischer Arzt - Homöopathie -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 90/17
    Deshalb ist der Beklagte Innerhalb des genannten Rahmens (solange er den vom Prüfungsausschuss festgesetzten Regressbetrag nicht erhöht) beispielsweise berechtigt, Honorarkürzungen bei einzelnen Gebührenpositionen in größerem Umfang oder erstmals vorzunehmen sowie kompensierende Einsparungen in geringerem Umfang zu berücksichtigen oder zu verneinen (vgl hierzu BSG SozR 5550 § 15 Nr. 1 S 1; BSG, Urteil vom 28. Juni 2000 - B 6 KA 36/98 R - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 121/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 90/17
    Danach rechtfertigen die Besonderheiten in der organisationsrechtlichen Stellung des Beschwerdeausschusses sowie die vielfältigen Unterschiede in der Ausgestaltung des Vorverfahrens nach dem SGG einerseits und des Verfahrens vor dem Beschwerdeausschuss andererseits die Bewertung, dass die Funktion des Ausschusses nicht auf die einer Widerspruchsstelle beschränkt ist, sondern dass es sich bei dem Beschwerdeverfahren - dem Verfahren vor dem Berufungsausschuss nach § 97 SGB V vergleichbar - um ein eigenständiges und umfassendes Verwaltungsverfahren in einer zweiten Verwaltungsinstanz handelt (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 22; BSG SozR 3-1300 § 35 Nr. 5; BSG SozR 2200 § 368n Nr. 36; BSG SozR 2200 § 368n Nr. 48; ebenso - aus jüngerer Zeit - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. April 2011 - L 11 KA 121/10 B ER ua - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2017 - L 3 KA 136/16

    Berechtigung zum Regress wegen der Verordnungen eines Vertragsarztes aufgrund

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 90/17
    Tatsächlich bezieht sich die Festlegung des Mehrbedarfs aber nur auf die Quantifizierung einer von den Prüfgremien zuvor dem Grunde nach anerkannten Praxisbesonderheit (vgl zu den Einzelheiten der Mehrbedarfsprüfung den Senatsbeschluss vom 18. April 2017 - L 3 KA 136/16 B ER - juris).
  • LSG Sachsen, 30.05.2012 - L 1 KA 13/11

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 90/17
    Insoweit reicht für eine ausreichende Substantiierung der geltend gemachten (und im Berufungsverfahren noch zu prüfenden) Praxisbesonderheiten die Vorlage von Listen mit Patientennamen, Diagnosen und verordneten Arzneimitteln nicht aus (stRspr des Senats, vgl hierzu Urteil vom 4. November 2015 - L 3 KA 17/12 - und vom 24. Februar 2016 - L 3 KA 40/13; ebenso Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Dezember 2011 - L 11 KA 75/10 - juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 30. Mai 2012 - L 1 KA 13/11 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 92/11

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung; Nachweis von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 90/17
    Vielmehr ergibt sich aus der bisher dazu ergangenen Rechtsprechung, dass zwar die Gerichte angesichts des Beurteilungs- und Ermessensspielraums der Prüfgremien im Bereich der Richtgrößenprüfung an die Zwischenfeststellungen (zB bei der Anerkennung von Praxisbesonderheiten) in den getroffenen Verwaltungsentscheidungen gebunden sind, soweit dagegen keine Klage erhoben worden ist (vgl hierzu das Senatsurteil vom 27. November 2013 - L 3 KA 92/11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2011 - L 11 KA 75/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 90/17
    Insoweit reicht für eine ausreichende Substantiierung der geltend gemachten (und im Berufungsverfahren noch zu prüfenden) Praxisbesonderheiten die Vorlage von Listen mit Patientennamen, Diagnosen und verordneten Arzneimitteln nicht aus (stRspr des Senats, vgl hierzu Urteil vom 4. November 2015 - L 3 KA 17/12 - und vom 24. Februar 2016 - L 3 KA 40/13; ebenso Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Dezember 2011 - L 11 KA 75/10 - juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 30. Mai 2012 - L 1 KA 13/11 - juris).
  • BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 4/84

    Ausgleich eines Mehraufwands einses Arztes - Sprechstundenbedarf - Minderaufwand

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 40/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2015 - L 3 KA 17/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 33/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2014 - L 3 KA 20/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2018 - L 3 KA 70/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2023 - L 3 KA 30/21
    Das folgt aus der seit 2008 geltenden, durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) vom 26. März 2007 (BGBl I 378) eingeführten Vorschrift des § 106 Abs 5a S 8 SGB V. Nach dieser Regelung, auf die der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. November 2019 (L 3 KA 90/17) hingewiesen hat, "ermittelt" die Prüfungsstelle auf Antrag des Arztes "weitere Praxisbesonderheiten, auch durch Vergleich mit den Diagnosen und Verordnungen in einzelnen Anwendungsbereichen der entsprechenden Fachgruppe".
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